- Erbtrift, die
Die Êrbtrift, plur. die -en, 1) Das Triftrecht, welches man einem andern erblich gegen einen jährlichen Erbzins einräumet; ohne Plural. 2) Dasjenige Grundstück, auf welchem man ihm dieses Recht gestattet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.